Wir kaufen Ihre Wohnung in Berlin. Auch unsaniert, auch vermietet.
Wir kaufen selbst. Zwischen Ihnen und uns steht kein Makler, und Sie zahlen keine Provision.
Kein Makler
dazwischen
Lageplan
Wo wir kaufen
Innerhalb des S-Bahn-Rings und in ausgewählten Lagen außerhalb.
Zeichen
- S-Bahn-Ring
- Bezirksgrenze
Blatt 1 · Berlin
Geodaten: Geoportal Berlin
Wohnung anbieten
Für eine erste Einschätzung genügen wenige Angaben. Was Sie nicht wissen, lassen Sie frei.
Die Anfrage kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts.
Was wir kaufen
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Unsanierte und renovierungsbedürftige Eigentumswohnungen
Altes Bad, alte Leitungen, seit Jahrzehnten nichts gemacht: Mit diesem Zustand rechnen wir. Sie müssen vor dem Verkauf nichts herrichten.
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Vermietete Wohnungen
Mit laufendem Mietvertrag. Der Mieter bleibt in der Wohnung, der Vertrag läuft weiter.
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Rohlinge und Dachböden zum Ausbau
Auch Flächen, die noch keine Wohnung sind, wenn sie sich ausbauen lassen.
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Lage
Innerhalb des S-Bahn-Rings und in ausgewählten Lagen außerhalb. Nennen Sie die Postleitzahl, dann sagen wir Ihnen, ob die Lage passt.
Was wir nicht kaufen
Wohnungen im Erbbaurecht, Wohnungen mit eingetragenem Wohnrecht und bloße Miteigentumsanteile.
So läuft es ab
Vier Schritte von der Anfrage bis zum Notar.
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Anfrage
Sie füllen den Bogen aus. Postleitzahl oder Ortsteil, Fläche und Zustand reichen für den Anfang.
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Unterlagen
Einen Preis nennen wir erst, wenn wir die Papiere kennen:
- Grundriss
- Teilungserklärung
- Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen
- letzte Hausgeldabrechnung
- bei Vermietung der Mietvertrag
Rückmeldung innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der Unterlagen: Dann sagen wir Ihnen, ob wir kaufen und zu welchem Preis.
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Besichtigung
Ein Termin vor Ort, bei vermieteten Wohnungen nach Absprache mit dem Mieter. Danach bestätigen wir unseren Preis oder sagen Ihnen, was sich geändert hat und warum.
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Notartermin
Ein Notar entwirft den Kaufvertrag. Sie bekommen den Entwurf vorab und können ihn prüfen lassen. Bindend wird der Verkauf erst mit Ihrer Unterschrift beim Notar.
Bevorzugter Weg: erst die Unterlagen, dann die Besichtigung. So muss niemand in die Wohnung, bevor klar ist, ob es grundsätzlich passt. Wenn Sie lieber zuerst besichtigen lassen, sagen Sie es; dann fangen wir damit an.
Wenn die Wohnung vermietet ist
Eine vermietete Wohnung können Sie verkaufen, ohne dass der Mieter ausziehen muss.
Mit dem Eigentumswechsel tritt der Käufer in den bestehenden Mietvertrag ein. Miete, Kaution und Fristen bleiben, wie sie sind. Für Ihre Mieter ändert sich am Vertrag nichts, sie bekommen einen neuen Vermieter.
Sie müssen dafür niemandem kündigen und mit den Mietern nichts aushandeln. Wir brauchen den Mietvertrag und die aktuelle Miethöhe.
Wurde das Haus erst nach dem Einzug des Mieters in Eigentumswohnungen aufgeteilt, kann dem Mieter ein Vorkaufsrecht zustehen. Das klärt der Notar im Kaufvertrag.
Für Makler
Angebote von Maklern sind willkommen, wenn die Wohnung zu dem passt, was oben steht. Exposé und Unterlagen gehen an Ansprechpartner für Makler folgt.
Wer dahinter steht
Wir sind Aufkäufer, kein Makler: Wir kaufen Wohnungen, setzen sie instand und verkaufen sie wieder. Das sagen wir vorab, damit Sie wissen, mit wem Sie verhandeln.
Wir haben in Berlin bereits Wohnungen in vergleichbarem Zustand gekauft.
Betreiber und Ansprechpartner folgen: Name, Gesellschaft und ein Satz zum Werdegang.
Häufige Fragen
Wie schnell bekomme ich eine Antwort?
Auf Ihre Anfrage melden wir uns mit der Bitte um Unterlagen oder mit einer Absage, falls die Wohnung nicht zu uns passt. Für das Angebot gilt: Rückmeldung innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der Unterlagen, mit Preis.
Wie kommt der Preis zustande?
Wir rechnen vom Wert der sanierten Wohnung zurück und ziehen Sanierung, Kaufnebenkosten und unsere Marge ab. Der Preis liegt deshalb unter dem einer sanierten Wohnung in gleicher Lage.
Auf dem offenen Markt können Sie unter Umständen mehr erzielen; bei uns entfallen dafür Vermarktung, Besichtigungsreihen und Provision. Wie wir auf unsere Zahl kommen, erklären wir Ihnen.
Welche Unterlagen brauche ich?
Grundriss, Teilungserklärung, die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen und die letzte Hausgeldabrechnung, bei vermieteten Wohnungen dazu den Mietvertrag. Für die erste Anfrage brauchen Sie davon noch nichts. Fehlt etwas, hilft meist die Hausverwaltung.
Kostet mich die Anfrage etwas?
Nein. Die Anfrage und unsere Einschätzung kosten nichts und verpflichten Sie zu nichts. Bindend wird ein Verkauf erst mit der Unterschrift beim Notar.
Was ist, wenn ich noch nicht sicher bin?
Dann fragen Sie trotzdem. Sie erfahren, was wir zahlen würden, und entscheiden in Ruhe. Wenn Sie keine weitere Nachricht von uns möchten, genügt ein Satz, und es bleibt dabei.
Postleitzahl, Fläche und Zustand reichen für den Anfang.